Landeplätze und Landestellen
Situation in Deutschland
Hubschrauber haben in der Luftrettung den taktischen Vorteil, dass sie zum Starten und Landen - anders als Flächenflugzeuge - keine Start- und Landebahnen benötigen. So können sie an der Einsatzstelle direkt ins Gelände landen und von dort wieder starten.
Außenlandungen sind aber nicht ideal. Durch das meist unbekannte Umfeld an der Einsatzstelle muss der Pilot innerhalb weniger Minuten entscheiden, wo er am besten landet, welche Hindernisse es dabei zu beachten gilt, wo der Hubschrauber gut gegen Schaulustige, Tiere oder den Verkehr gesichert steht, wie gut er für einen späteren Transport zu Fuß mit Trage zu erreichen ist, oder welcher Richtung der Wind kommt. Diese Faktoren sind nur einige derer, die eine Außenlandung immer auch gefährlich und risikoreich macht. Um die Gefahr für aufgenommene Patienten und Crew im weiteren Einsatzveraluf zu minimieren ist es notwendig, Landeplätze zu schaffen, an denen eine Hindernis- und Verkehrsfreiheit gegeben ist, an der die Windrichtung angezeigt wird, oder etwa der Brandschutz sichergestellt werden kann, um Start und Landung risikoarm gestalten zu können.
Dazu unterliegen Hubschrauberlandeplätze in Deutschland speziellen Anforderungen nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen. Sie schreibt vor, wie Flugplätze dimensioniert sein müssen, um einen risikoarmen Betrieb von Hubschraubern zu gewährleisten. An vielen Orten hierzulande ist die Schaffung eines solchen Flugplatzes aber nicht sinnvoll oder einfach nicht ohne weiteres möglich. Solche Landestellen entsprechen den Mindesanforderungen aus Anlage 3 der Luftverkehrsordnung. Solche sogenannten Landestellen im öffentlichen Interesse (kurz "POI" für "Public Interes Site") werden einzeln vom Luftfahrt-Bundesamt geprüft und für den Betrieb zertifiziert. Einige dieser Landeplätze sind sogar nur für Vorhaben nach § 25 Absatz 2 Nummer 3 LuftVG zugelassen, also nur, wenn "die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung."
Anflug- und Lagekarten der Hubschrauberlandeplätze findet man in der AIP VFR Deutschland - HEL AD der DFS.
Eine Liste der PIS-Landestellen gibt das Luftfahrt-Bundeamt heraus. Die einzelnen Landestellen sind farbcodiert:
Grün: Die Landestelle entspricht den aktuellen Anforderungen - der Landeplatz ist freigegeben.
Gelb: Die Landestelle wird momentan angepasst, die Nutzung ist wenn überhaupt nur eingeschränkt möglich.
Rot: Die Landestelle entspricht den aktuellen Anforderungen - der Landeplatz aber noch nicht freigegeben.
Karte
Karte aller Landeplätze und -stellen in Deutschland
Nutzung im Flugsimulator
Ein Import der Landeplätze und -stellen wird derzeit vorbereitet und steht kurz vor der Veröffentlichung.
02.10.2024 / 10:10 Uhr / VAR0002