Benelux
Zwei Länder auf engem Raum, die im VAR-Betrieb mitspielen und über die die Wissensdatenbank bisher nichts sagt.
Niederlande
Die niederländische Luftrettung ist anders aufgebaut als die deutsche: wenige Standorte, an Universitätskliniken angebunden, mit einem Mobiles Medizinisches Team an Bord. Die Funkrufnamen lauten „Lifeliner“ mit Nummer.
Der wesentliche Unterschied zum deutschen Modell: Der Hubschrauber transportiert den Patienten seltener selbst. Er bringt in vielen Fällen das Team zum Patienten, das dann den bodengebundenen Transport begleitet. Der Hubschrauber ist dort in erster Linie ein Mittel, um Kompetenz schnell an den Ort zu bringen — was in einem dicht besiedelten Land mit kurzen Wegen sinnvoll ist.
Für den VAR-Betrieb heißt das: Ein Einsatz kann enden, ohne dass jemals ein Patient an Bord war. Status 7 kommt dann nicht vor.
Luxemburg
Klein, mit einem einzigen zentralen Betreiber, der neben der Luftrettung im Land auch internationale Rückholungen fliegt. Für den VAR-Betrieb ist Luxemburg vor allem als Standort im Dreiländereck interessant.
Grenzüberschreitende Einsätze
Das ist die eigentliche Besonderheit der Region: Im Dreiländereck ist die nächstgelegene Klinik regelmäßig eine im Nachbarland, und der nächstgelegene Hubschrauber ebenfalls.
In der Wirklichkeit ist das über Abkommen zwischen den Leitstellen geregelt. Im VAR-Betrieb gibt es nur eine Leitstelle — grenzüberschreitend ist damit der Normalfall und kein Sonderfall.
Was dabei zu bedenken ist:
- Sprache in der Übergabe an eine Klinik im Nachbarland
- Klinikstrukturen unterscheiden sich; ein „Traumazentrum“ ist nicht überall dasselbe
- Luftraum: Grenzen sind auch Zuständigkeitsgrenzen der Flugsicherung → BOS-Funk und Flugfunk