Deutschland
Der größte Teil der VAR-Einsätze läuft hier.
Wie es organisiert ist
Rettungsdienst ist in Deutschland Ländersache. Es gibt kein bundesweit einheitliches System, sondern sechzehn Rettungsdienstgesetze, unterschiedliche Leitstellenzuschnitte und unterschiedliche Vorgaben, wann ein Hubschrauber alarmiert wird.
Die Luftrettung selbst wird von mehreren Trägern betrieben — unter anderem Automobilclub-nahe Organisationen, gemeinnützige Stiftungen, Behörden und Hilfsorganisationen. Welcher Träger welchen Standort betreibt, ist historisch gewachsen und nicht nach Region sortiert.
Funkrufnamen
Zivile Rettungshubschrauber tragen den Funkrufnamen „Christoph“ mit einer Nummer, die dem Standort zugeordnet ist — nicht dem Träger und nicht dem Muster. Für grenznahe Standorte mit grenzüberschreitendem Einsatzgebiet gibt es zusätzlich „Christoph Europa“.
Intensivtransporthubschrauber tragen teils eigene Kennungen. → Intensivtransport
Wie sich daraus die vollständige Kennung im Digitalfunk ergibt, steht unter OPTA.
Leitstellen
Alarmiert wird über Integrierte Leitstellen, die Rettungsdienst und Feuerwehr gemeinsam führen. Der Notruf 112 läuft dort auf. Die Zuschnitte folgen Landkreisen oder Zusammenschlüssen mehrerer Landkreise.
Für die Luftrettung heißt das: Der Hubschrauber wird von der Leitstelle alarmiert, in deren Bereich der Notfall liegt — nicht von der, in deren Bereich er stationiert ist. Bei grenzüberschreitenden Einsätzen wird zwischen den Leitstellen abgestimmt.
Im VAR-Betrieb
Wir bilden das vereinfacht ab: eine Webleitstelle für alle Bereiche. Die Kartenlayer der Webleitstelle zeigen die Leitstellenbereiche zur Orientierung an.
Kliniken
Die für die Zielklinikwahl entscheidenden Strukturen sind:
- Traumazentren in drei Stufen (lokal, regional, überregional), organisiert in regionalen Netzwerken
- Stroke Units, teils mit Möglichkeit zur Thrombektomie
- Herzkatheterlabore mit unterschiedlicher Bereitschaftszeit
- Zentren für Schwerbrandverletzte mit zentraler Bettenvermittlung
- Perinatalzentren in Versorgungsstufen
- Replantationszentren
Welche Klinik was kann, entscheidet die Zielklinikwahl. → Zielklinik wählen
Rechtliches zur Außenlandung
Die Landung außerhalb eines Flugplatzes ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Landungen, die aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei Gefahr für Leib oder Leben erforderlich sind — das ist die Grundlage, auf der die Luftrettung arbeitet.
Ausführlich steht das unter Außenlandungen.
Was dieser Seite fehlt
Zum Nachtragen
- Standortliste mit Funkrufname, Träger, Muster und Fähigkeiten (Winde, Nachtflug, ITH) — gehört nach Luftrettungszentren
- Klinikverzeichnis als Gegenstück zum Schweizer Spitallexikon
- Regionale Besonderheiten, etwa Bergregionen, Küste und Offshore, Ballungsräume
- Wie grenzüberschreitende Einsätze im VAR-Betrieb ablaufen sollen
Wer eines davon beitragen kann: Mitwirken.